Ummelden bei Umzug:
Mit dieser Checkliste entgeht Ihnen nichts

Ein Umzug wirft viele Fragen auf: Welchen Ämtern und Institutionen sollten Sie Ihre neue Adresse mitteilen?

Wie viel Zeit haben Sie für die Ummeldung? Welche Unterlagen benötigen Sie? In diesem Ratgeber erfahren Sie Tipps für Ihre Ummeldung bei Umzug.

Der wichtigste Schritt: Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

Das Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet alle Einwohner dazu, ihren Wohnsitz beim Bürgeramt der jeweiligen Gemeinde anzumelden. Diese Meldepflicht gilt auch nach einem Umzug: Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen auf den Weg zum zuständigen Einwohnermeldeamt machen. Von dieser Regelung gibt es kaum Ausnahmen. Überschreiten Sie die Frist um wenige Tage, zeigen sich die meisten Behörden kulant.

Lassen Sie mehr Zeit verstreichen, riskieren Sie ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro. 

 

Hier geht es zum Bürgerservice Karlsruhe, wo Sie Ihre Ummeldung online erledigen können und weitere wichtige Informationen erhalten.

Persönliches Erscheinen

Die Ummeldung erfolgt meist persönlich. Eine postalische Voranmeldung ist nur in wenigen Bundesländern, Kreisen und Städten wie Bayern oder Köln möglich. Hier können Sie die Anmeldeformulare zusammen mit den benötigten Ausweiskopien an die Meldebehörde senden. Den Weg zum Einwohnermeldeamt sparen Sie sich allerdings auch damit nicht: Ihr neuer Wohnsitz kann nur vor Ort im Personalausweis eingetragen werden.

 

Wenn Sie nicht selbst innerhalb der Frist zum Bürgeramt gehen können, dürfen Sie sich durch eine dritte Person vertreten lassen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen, von Ihnen unterzeichneten Vollmacht. Manche Bundesländer fordern zusätzlich eine Beglaubigung.

Das müssen Sie mitbringen

Um Ihren neuen Wohnsitz anzumelden, benötigen Sie

  • das vollständig ausgefüllte, unterschriebene Meldeformular
  • einen gültigen Personalausweis
  • Ausweise weiterer anzumeldender Personen

Handelt es sich bei Ihrem neuen Zuhause um ein gemietetes Objekt, müssen Sie zusätzlich eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen. Sie weist neben dem Namen und der Adresse des Vermieters auch die Namen aller meldepflichtigen Personen, die Anschrift des Mietobjekts und das Einzugsdatum aus. Eine solche Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem Vermieter beziehungsweise der Verwaltungsgesellschaft.

Umzug ins Ausland

Die Pflicht zur Ummeldung entfällt, wenn Sie sich für ein Leben im Ausland entscheiden und Ihren deutschen Erstwohnsitz aufgeben.

Dafür müssen Sie sich an Ihrem alten Wohnort abmelden.

Ummelden bei Umzug: Diese Behörden und Institutionen sollten Sie informieren

Um sicherzustellen, dass Sie wichtige Dokumente und Ihre sonstige Post weiterhin erhalten, sollten Sie die Adressänderung auch bei anderen Behörden und Institutionen anzeigen. So vermeiden Sie Probleme in vielen Bereiche Ihres Lebens. Zu den wichtigsten Ansprechpartnern zählen:

Arbeitsamt oder Amt für Ausbildungsförderung

Sie sind auf Leistungen eines Amtes angewiesen? In diesem Fall empfiehlt es sich, die neue Adresse noch vor dem Umzug mitzuteilen: Planen Sie ausreichend Bearbeitungszeit ein, damit sich die Auszahlung nicht verzögert. Versäumen Sie es, die Behörde rechtzeitig zu informieren, verlieren Sie unter Umständen Ihre Ansprüche - für die Zeit, die zwischen Einzugs- und Meldedatum liegt. 

 

Hier finden Sie für Karlsruhe das

Finanzamt

Ändert sich durch Ihren Umzug die Zuständigkeit des Finanzamtes, teilen Sie dem neuen Finanzamt Ihre neue Anschrift unter Nennung Ihrer Steuernummer mit. So ermöglichen Sie den Behörden eine nahtlose Zusammenarbeit.

Bleibt das gleiche Finanzamt zuständig, reicht es, wenn Sie die Adressänderung bei der nächsten Steuererklärung angeben. 

 

Ihr Kontakt zum 

Kfz-Zulassungsstelle

Als Besitzer eines Kraftfahrzeugs müssen Sie sich nach dem Umzug darum kümmern, dass der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein aktualisiert werden. Wenden Sie sich hierzu an die zuständige Kfz-Zulassungsstelle. Vergessen Sie nicht, auch Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung die neue Adresse mitzuteilen. Den siebenstelligen Versicherungsbestätigungscode benötigen Sie nur, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen. Ihr Kennzeichen dürfen Sie in jedem Fall behalten. 

 

Für die Ummeldung Ihres Autos haben wir hier Informationen für Sie.

Ummeldung bei weiteren Stellen

Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie auch andere Stellen über Ihren Umzug informieren.

Oft ist dies formlos - einfach per Mail oder Post - möglich.

  • Banken
  • Gas, Strom, Wasser
  • Versicherungen
  • Vertragspartner

Vergessen Sie die Post nicht!

Fast alles lässt sich heute online erledigen. Dabei wird die gute alte Post gerne mal vergessen. 

 

Zum Glück können Sie hier online einen Nachsendeauftrag Ihrer Post einrichten.